Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt ab 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle (§ 12 HinSchG). Unabhängig von der Pflicht gilt: Wer von Konflikten, Übergriffen oder Regelverstößen früh im eigenen Haus erfährt, kann sie klären, bevor sie größer werden.
Kummerkasten stellt den Meldekanal Ihrer internen Meldestelle: Hinweise gehen anonym ein, Rückfragen laufen über einen Fallcode, ohne Login, ohne IP-Adresse, ohne Cookies. Die zuständige Person benennen Sie selbst. Enthalten im Tarif Meldestelle (99 € netto im Monat bei Jahreszahlung) sowie in Business und Enterprise.
Testphase: Zahlungsmethode bei der Anmeldung nötig, belastet erst nach 14 Tagen, vorher kündbar ohne Kosten.
Rechtlicher Hinweis: Kummerkasten ist ein technisches Werkzeug zur anonymen Entgegennahme von Hinweisen und Feedback. Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und wie Ihr Unternehmen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Einzelfall erfüllt, sollten Sie rechtlich prüfen lassen. Das Tool ersetzt keine rechtliche oder organisatorische Compliance-Beratung.
Keine Software kann eine interne Meldestelle „konform machen“. Das HinSchG verlangt Menschen, Wege und Fristen. Hier steht offen, welchen Teil davon wir abdecken.
Diese Punkte sind organisatorische Aufgaben Ihres Unternehmens; die Software nimmt sie Ihnen nicht ab. Den technischen Teil deckt Kummerkasten ab.
Selbsttest
Vier Fragen, ehrliche Antwort – auch dann, wenn sie „eher nicht“ lautet. Die Auswertung läuft in Ihrem Browser: nichts wird gesendet, nichts gespeichert, keine E-Mail-Adresse abgefragt.
Sie müssen nichts beantworten. Was Sie offen lassen, taucht in der Auswertung als offen auf.
Beantworten Sie mindestens eine Frage – die Auswertung erscheint sofort hier.
Dieser Selbsttest ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob und wie das Hinweisgeberschutzgesetz in Ihrem Fall gilt, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt.
Eine interne Meldestelle nützt nur, wenn Beschäftigte ihr vertrauen. Wer nicht weiß, wer eine Meldung liest und was danach passiert, meldet nicht, und der Missstand bleibt im Betrieb.
Neben dem Bußgeld für eine fehlende Meldestelle (bis 20.000 Euro, § 40 HinSchG) gibt es eine zweite, leisere Rechnung: Wer Mobbing, Übergriffe oder Regelverstöße nicht loswerden kann, sucht sich irgendwann einen anderen Arbeitgeber. Was ein ungewollter Abgang kosten kann, rechnen wir auf der Preisseite vor: zur Rechnung.
Tragfähig wird eine Meldestelle, wenn drei Dinge zusammenkommen: die Vorgaben des Gesetzes, ein Meldeweg, der sich sicher anfühlt, und eine Person, die Meldungen zügig und nachvollziehbar bearbeitet.
Was Kummerkasten zu einer Meldung speichert und was nicht, steht auf der Seite Sicherheit und Anonymität.
Auch eine E-Mail-Adresse oder ein Briefkasten kann ein Meldeweg sein. Die Unterschiede liegen bei Anonymität, Fristen und der Frage, wer mitliest.
| Option | Anonym möglich | Fristen | Wer liest mit | Rückfragen |
|---|---|---|---|---|
| E-Mail an Compliance oder Personal | nur mit anonymer Absenderadresse | von Hand | alle mit Zugriff auf das Postfach | per E-Mail, dann nicht mehr anonym |
| Briefkasten oder Papier | ja | von Hand | wer den Kasten leert | kaum möglich |
| Allgemeines Kontaktformular | selten | von Hand | je nach Einrichtung | meist nur mit Kontaktdaten |
| Meldestelle in Kummerkasten | ja, ohne Login und IP-Adresse | angezeigt und erinnert | nur die benannte Rolle „Meldestelle“ | anonym per Fallcode |
Ein eigener Meldekanal ist leichter zu erklären und zu dokumentieren als eine lose E-Mail-Adresse.
Wer keine Nachteile fürchten muss, meldet eher.
Hinweise gelangen zentral an die richtige Stelle statt in private Postfächer.
Meldung, Bearbeitung und Fristen liegen an einem Ort statt verstreut in Notizen.
Auch Betriebe ohne eigene Compliance-Abteilung brauchen etwas, das im Alltag funktioniert.
Eine feste Anlaufstelle zeigt, dass Meldungen bearbeitet werden.
In der Praxis ist weniger die Technik das Problem als die Glaubwürdigkeit. Beschäftigte müssen verstehen, wofür die Meldestelle da ist, welche Themen dort hingehören und wie der Schutz ihrer Meldung gewährleistet wird. Wer daran zweifelt, meldet nicht.
Hilfreich ist ein kurzer Aushang, der erklärt, wer Meldungen liest und was danach passiert. Kummerkasten liefert ihn in 8 Sprachen mit QR-Code. In Betrieben, in denen sich alle kennen, ist diese Erklärung besonders wichtig.
Je klarer die Meldestelle erklärt ist, desto eher wird sie im Ernstfall genutzt.
Eine Meldestelle, der man vertraut, holt Übergriffe, Machtmissbrauch und Regelverstöße ins Haus, bevor sie größer werden. Das sind oft genau die Dinge, über die im Team niemand offen spricht.
Wiederkehrende Themen erkennt die zuständige Person selbst. Was sie der Geschäftsführung davon in allgemeiner Form berichtet, regelt Ihre Verfahrensordnung, immer unter Wahrung der Vertraulichkeit (§ 8 HinSchG).
Viele Unternehmen betrachten das Thema zunächst als juristische Pflicht. In der Praxis entscheidet jedoch vor allem der organisatorische Zuschnitt darüber, ob Meldungen früh, sauber und vertrauenswürdig eingehen.
Ausgedachtes Beispiel, kein konkreter Kundenfall.
Angenommen, ein Betrieb mit 80 Beschäftigten richtet die Meldestelle zunächst nur ein, um die Pflicht abzuhaken. In der Betriebsversammlung zeigt sich: Die Leute wissen nicht, wer die Meldungen liest, und befürchten, dass die Geschäftsführung mitliest. Glaubhaft wird der Weg erst, wenn das geklärt ist und auf dem Aushang steht.
Wichtiger als die Technik sind dann drei Antworten: Welche Meldungen sind gemeint, wer bearbeitet sie, und was passiert danach?
Der Tarif Meldestelle kostet 99 € netto im Monat bei Jahreszahlung. Dem stehen zwei Risiken gegenüber: das Bußgeld für eine fehlende Meldestelle und, leiser, Fachkräfte, die wegen eines ungelösten Missstands gehen.
Ein klarer Ablauf hilft, wenn der erste ernste Fall kommt.
Sensible Themen kommen intern zur Sprache, solange sie sich noch klären lassen.
Nachvollziehbare Abläufe sparen spätere Abstimmung.
Wer Missstände melden kann, ohne Nachteile zu fürchten, erlebt den Betrieb als fair.
Und was sich darauf antworten lässt.
Die wichtigsten Antworten für Betriebe, die eine alltagstaugliche, vertrauenswürdige Meldestelle aufbauen möchten.
Anonym erreichbar, einfach zu bedienen und nachvollziehbar dokumentiert. Kummerkasten liefert die technische Grundlage; die zuständige Person benennen und die Fristen des HinSchG einhalten muss Ihr Unternehmen selbst. Hintergrund zum Gesetz steht im Ratgeber Hinweisgeberschutzgesetz für KMU.