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Interne Meldestelle nach HinSchG

Hinweisgebersystem für KMU: Missstände hören, solange sie klein sind

Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt ab 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle (§ 12 HinSchG). Unabhängig von der Pflicht gilt: Wer von Konflikten, Übergriffen oder Regelverstößen früh im eigenen Haus erfährt, kann sie klären, bevor sie größer werden.

Kummerkasten stellt den Meldekanal Ihrer internen Meldestelle: Hinweise gehen anonym ein, Rückfragen laufen über einen Fallcode, ohne Login, ohne IP-Adresse, ohne Cookies. Die zuständige Person benennen Sie selbst. Enthalten im Tarif Meldestelle (99 € netto im Monat bei Jahreszahlung) sowie in Business und Enterprise.

Testphase: Zahlungsmethode bei der Anmeldung nötig, belastet erst nach 14 Tagen, vorher kündbar ohne Kosten.

✓ getrennt vom übrigen Feedback✓ Zwei-Faktor-Anmeldung für die Meldestelle✓ Fristen im Blick✓ Aushang in 8 Sprachen
50
Beschäftigte: ab dieser Zahl verlangt das Gesetz eine interne Meldestelle (§ 12 Abs. 2 HinSchG)
3 Monate
Frist für die Rückmeldung an die meldende Person (§ 17 Abs. 2 HinSchG)
7 Tage
Frist für die Eingangsbestätigung (§ 17 Abs. 1 HinSchG)

Rechtlicher Hinweis: Kummerkasten ist ein technisches Werkzeug zur anonymen Entgegennahme von Hinweisen und Feedback. Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und wie Ihr Unternehmen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Einzelfall erfüllt, sollten Sie rechtlich prüfen lassen. Das Tool ersetzt keine rechtliche oder organisatorische Compliance-Beratung.

Aufgabenteilung

Was wir übernehmen – und was Sie zusätzlich brauchen

Keine Software kann eine interne Meldestelle „konform machen“. Das HinSchG verlangt Menschen, Wege und Fristen. Hier steht offen, welchen Teil davon wir abdecken.

Was Kummerkasten übernimmt

  • Anonymer, schriftlicher Meldeweg – ohne Login, ohne IP-Adresse, ohne Cookies
  • Anonyme Rückfrage per Fallcode: nachfragen und antworten, ohne dass die meldende Person erkennbar wird
  • Eigener Eingang, getrennt vom übrigen Feedback, statt Hinweisen in privaten Postfächern
  • Fallakte mit Meldung, Antworten und Datum, ohne Änder- und Löschfunktion in der Oberfläche
  • Die Eingangsbestätigung (§ 17 Abs. 1 HinSchG) schreibt das System beim Eingang automatisch in die Fallakte, die meldende Person sieht sie über ihren Fallcode; die Rückmeldefrist wird festgehalten, angezeigt und erinnert
  • Nur die benannte Rolle „Meldestelle“ liest mit, mit Zwei-Faktor-Anmeldung; Geschäftsführung und Administration erhalten über ihre Rolle keinen Zugriff
  • Keine Auswertung, kein Bericht und keine KI-Verarbeitung der Meldungen
  • Zugang per QR-Code und Link, auch für Beschäftigte ohne Firmen-E-Mail
  • Löschung drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens (§ 11 Abs. 5 HinSchG)

Was Sie zusätzlich brauchen

  • Eine zuständige Person, die unabhängig, unbefangen und fachkundig ist (§ 15 HinSchG)
  • Einen mündlichen Meldeweg und auf Wunsch ein persönliches Treffen (§ 16 Abs. 3 HinSchG)
  • Die inhaltliche Rückmeldung an die meldende Person binnen drei Monaten schreibt die zuständige Person selbst (§ 17 Abs. 2 HinSchG)
  • Eine Verfahrensordnung und eine Vertretung für Urlaub und Krankheit
  • Interne Regeln dazu, wer Meldungen sieht und wie Repressalien ausgeschlossen werden
  • Die Beteiligung des Betriebsrats, wo es einen gibt

Diese Punkte sind organisatorische Aufgaben Ihres Unternehmens; die Software nimmt sie Ihnen nicht ab. Den technischen Teil deckt Kummerkasten ab.

Selbsttest

Passt das zu uns?

Vier Fragen, ehrliche Antwort – auch dann, wenn sie „eher nicht“ lautet. Die Auswertung läuft in Ihrem Browser: nichts wird gesendet, nichts gespeichert, keine E-Mail-Adresse abgefragt.

1. Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen?
2. Gibt es heute einen Weg, auf dem Beschäftigte anonym melden können?
3. Ist eine zuständige Person für Meldungen benannt?
4. Was fehlt Ihnen gerade am meisten?

Sie müssen nichts beantworten. Was Sie offen lassen, taucht in der Auswertung als offen auf.

Noch keine Angabe

Beantworten Sie mindestens eine Frage – die Auswertung erscheint sofort hier.

Dieser Selbsttest ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob und wie das Hinweisgeberschutzgesetz in Ihrem Fall gilt, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt.

Vertrauen

Ein Meldeweg, dem niemand traut, bleibt leer

Eine interne Meldestelle nützt nur, wenn Beschäftigte ihr vertrauen. Wer nicht weiß, wer eine Meldung liest und was danach passiert, meldet nicht, und der Missstand bleibt im Betrieb.

Neben dem Bußgeld für eine fehlende Meldestelle (bis 20.000 Euro, § 40 HinSchG) gibt es eine zweite, leisere Rechnung: Wer Mobbing, Übergriffe oder Regelverstöße nicht loswerden kann, sucht sich irgendwann einen anderen Arbeitgeber. Was ein ungewollter Abgang kosten kann, rechnen wir auf der Preisseite vor: zur Rechnung.

Tragfähig wird eine Meldestelle, wenn drei Dinge zusammenkommen: die Vorgaben des Gesetzes, ein Meldeweg, der sich sicher anfühlt, und eine Person, die Meldungen zügig und nachvollziehbar bearbeitet.

Was zu einer Meldung gespeichert wird

Was Kummerkasten zu einer Meldung speichert und was nicht, steht auf der Seite Sicherheit und Anonymität.

Vier Personen besprechen Unterlagen an einem Tisch
Ein Hinweis, der intern auf dem Tisch liegt, lässt sich klären.

Woran sich eine tragfähige Meldestelle erkennen lässt

  • Zugang ohne Hürde, auch ohne Firmen-E-Mail
  • Vertraulicher Umgang mit sensiblen Informationen
  • Klare Zuständigkeit für Sichtung und Bearbeitung
  • Nachvollziehbare Schritte und Dokumentation
  • Rückmeldung an die meldende Person innerhalb der gesetzlichen Frist
  • Einführung ohne eigenes IT-Projekt
  • Verständliche Erklärung zu Anonymität, Datenschutz und Ablauf
Andere Meldewege

Hinweisgebersystem statt Briefkasten: der Vergleich zu improvisierten Meldewegen

Auch eine E-Mail-Adresse oder ein Briefkasten kann ein Meldeweg sein. Die Unterschiede liegen bei Anonymität, Fristen und der Frage, wer mitliest.

OptionAnonym möglichFristenWer liest mitRückfragen
E-Mail an Compliance oder Personalnur mit anonymer Absenderadressevon Handalle mit Zugriff auf das Postfachper E-Mail, dann nicht mehr anonym
Briefkasten oder Papierjavon Handwer den Kasten leertkaum möglich
Allgemeines Kontaktformularseltenvon Handje nach Einrichtungmeist nur mit Kontaktdaten
Meldestelle in Kummerkastenja, ohne Login und IP-Adresseangezeigt und erinnertnur die benannte Rolle „Meldestelle“anonym per Fallcode

Ein fester Weg

Ein eigener Meldekanal ist leichter zu erklären und zu dokumentieren als eine lose E-Mail-Adresse.

Weniger Angst

Wer keine Nachteile fürchten muss, meldet eher.

Sauberer Eingang

Hinweise gelangen zentral an die richtige Stelle statt in private Postfächer.

Nachvollziehbare Fallakte

Meldung, Bearbeitung und Fristen liegen an einem Ort statt verstreut in Notizen.

Für den Mittelstand gebaut

Auch Betriebe ohne eigene Compliance-Abteilung brauchen etwas, das im Alltag funktioniert.

Erkennbar ernst gemeint

Eine feste Anlaufstelle zeigt, dass Meldungen bearbeitet werden.

Mann liest am Laptop, von hinten gesehen
Meldungen der internen Meldestelle liest nur die benannte Person. Ausgewertet werden sie bewusst nicht.
Einführung

Glaubwürdigkeit entscheidet, ob jemand meldet

In der Praxis ist weniger die Technik das Problem als die Glaubwürdigkeit. Beschäftigte müssen verstehen, wofür die Meldestelle da ist, welche Themen dort hingehören und wie der Schutz ihrer Meldung gewährleistet wird. Wer daran zweifelt, meldet nicht.

Hilfreich ist ein kurzer Aushang, der erklärt, wer Meldungen liest und was danach passiert. Kummerkasten liefert ihn in 8 Sprachen mit QR-Code. In Betrieben, in denen sich alle kennen, ist diese Erklärung besonders wichtig.

Je klarer die Meldestelle erklärt ist, desto eher wird sie im Ernstfall genutzt.

Nutzen

Was eine funktionierende Meldestelle bringt

Eine Meldestelle, der man vertraut, holt Übergriffe, Machtmissbrauch und Regelverstöße ins Haus, bevor sie größer werden. Das sind oft genau die Dinge, über die im Team niemand offen spricht.

Wiederkehrende Themen erkennt die zuständige Person selbst. Was sie der Geschäftsführung davon in allgemeiner Form berichtet, regelt Ihre Verfahrensordnung, immer unter Wahrung der Vertraulichkeit (§ 8 HinSchG).

Was sich damit ändern kann

  • ein Meldeweg, den die Belegschaft kennt
  • ein fester Ablauf für sensible Hinweise
  • weniger Improvisation im Einzelfall
  • Hinweise auf Risiken kommen früher an
  • klare Verantwortlichkeiten
Einführung in Schritten

Die Pflicht braucht eine klare Organisation

Viele Unternehmen betrachten das Thema zunächst als juristische Pflicht. In der Praxis entscheidet jedoch vor allem der organisatorische Zuschnitt darüber, ob Meldungen früh, sauber und vertrauenswürdig eingehen.

1 Person
wird als zuständige Stelle benannt, dazu eine Vertretung
8 Sprachen
für den Aushang mit QR-Code
3 Jahre
nach Abschluss wird ein Verfahren gelöscht (§ 11 Abs. 5 HinSchG)

Checkliste für die Einführung

  • Prüfen, ob und ab wann die Pflicht für Ihr Unternehmen gilt.
  • Zuständige Person und Vertretung benennen.
  • Betriebsrat früh einbeziehen, wo es einen gibt.
  • Schriftlichen Meldeweg einrichten und den mündlichen Weg festlegen.
  • Ablauf für Bearbeitung und Rückmeldung festlegen.
  • Belegschaft informieren und den Aushang aufhängen.

Was die Meldestelle in Kummerkasten kostet

  • Tarif Meldestelle: 99 € netto im Monat bei Jahreszahlung, mit dem Feedbackkanal aus Starter
  • In den Tarifen Business und Enterprise enthalten
  • Meldungen zählen nie gegen das Kontingent, die Entgegennahme ist Pflicht
  • Freigeschaltet wird erst, wenn eine Person mit der Rolle „Meldestelle“ benannt ist
Beispiel

Vom Pflichtprogramm zur Meldestelle, die genutzt wird

Ausgedachtes Beispiel, kein konkreter Kundenfall.

Angenommen, ein Betrieb mit 80 Beschäftigten richtet die Meldestelle zunächst nur ein, um die Pflicht abzuhaken. In der Betriebsversammlung zeigt sich: Die Leute wissen nicht, wer die Meldungen liest, und befürchten, dass die Geschäftsführung mitliest. Glaubhaft wird der Weg erst, wenn das geklärt ist und auf dem Aushang steht.

Wichtiger als die Technik sind dann drei Antworten: Welche Meldungen sind gemeint, wer bearbeitet sie, und was passiert danach?

Zwei Personen im Gespräch an einem Tisch mit Kaffeetassen
Was aus dem allgemeinen Feedback folgt, kann im Team besprochen werden. Meldungen an die Meldestelle bleiben vertraulich.

Zwei Kosten, die man gegeneinander halten kann

Der Tarif Meldestelle kostet 99 € netto im Monat bei Jahreszahlung. Dem stehen zwei Risiken gegenüber: das Bußgeld für eine fehlende Meldestelle und, leiser, Fachkräfte, die wegen eines ungelösten Missstands gehen.

Weniger Improvisation

Ein klarer Ablauf hilft, wenn der erste ernste Fall kommt.

Frühere Risikoerkennung

Sensible Themen kommen intern zur Sprache, solange sie sich noch klären lassen.

Bessere Dokumentation

Nachvollziehbare Abläufe sparen spätere Abstimmung.

Glaubwürdigkeit

Wer Missstände melden kann, ohne Nachteile zu fürchten, erlebt den Betrieb als fair.

Bedenken

Drei Bedenken, die oft kommen

Und was sich darauf antworten lässt.

"Wir haben bisher keine Fälle."
Keine Meldung heißt nicht, dass es nichts gibt. Es kann auch heißen, dass niemand einen Weg dafür hat. Besser, der Weg steht, bevor der erste sensible Fall auftritt.
"Das ist nur Bürokratie."
Ab 50 Beschäftigten ist die Meldestelle Pflicht. Gut eingerichtet, erfahren Sie von Risiken, bevor sie teuer werden.
"Unsere Leute kommen direkt zu uns."
Bei sensiblen Themen reicht die direkte Ansprache selten aus, vor allem, wenn die Führungskraft Teil des Problems ist. Dann braucht es einen Weg an ihr vorbei.
Fragen

Häufige Fragen, bevor Sie starten

Die wichtigsten Antworten für Betriebe, die eine alltagstaugliche, vertrauenswürdige Meldestelle aufbauen möchten.

Braucht jedes Unternehmen eine interne Meldestelle?
Verpflichtet sind Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten (§ 12 Abs. 2 HinSchG), bestimmte Branchen wie Banken und Wertpapierdienstleister unabhängig von der Größe (§ 12 Abs. 3). Kleinere Betriebe können freiwillig einen Meldeweg anbieten.
Muss eine Meldung anonym möglich sein?
Nein. Das Gesetz verpflichtet nicht dazu, anonyme Meldungen zu ermöglichen; anonym eingehende Meldungen soll die Meldestelle aber bearbeiten (§ 16 Abs. 1 HinSchG). In Kummerkasten sind Meldungen anonym möglich, Rückfragen laufen über einen Fallcode.
Wie komplex ist die Einführung?
Technisch ist der Kanal schnell eingerichtet: Person mit der Rolle „Meldestelle“ anlegen, Zwei-Faktor-Anmeldung einrichten, Meldestelle einschalten, Aushang drucken. Mehr Zeit brauchen die organisatorischen Punkte: Benennung, Vertretung, Verfahrensordnung und die Information der Belegschaft.
Was ist ein sinnvoller nächster Schritt?
Klären Sie, ob und ab wann die Pflicht für Sie gilt und wer die Aufgabe übernimmt. Den Kanal können Sie im Tarif Meldestelle 14 Tage kostenlos testen; wer in dieser Zeit kündigt, zahlt nichts.
Jetzt starten

Den Meldekanal Ihrer internen Meldestelle einrichten

Anonym erreichbar, einfach zu bedienen und nachvollziehbar dokumentiert. Kummerkasten liefert die technische Grundlage; die zuständige Person benennen und die Fristen des HinSchG einhalten muss Ihr Unternehmen selbst. Hintergrund zum Gesetz steht im Ratgeber Hinweisgeberschutzgesetz für KMU.